Rat und Hilfe jederzeit: 0 38 76 / 79 570

Todesfall

Maß­nahmen

Bei einem Todesfall, egal ob zu Hause, im Krankenhaus oder in einem Pflegezentrum – benachrichtigen Sie bitte uns.

Zu jeder Tages- und Nachtzeit sind wir telefonisch für Sie erreichbar.

Tritt der Tod zu Hause ein, muss ein Arzt (Hausarzt oder kassenärztlicher Notdienst) benachrichtigt werden. Dieser stellt nach einer Untersuchung den Totenschein aus.

Bei Eintritt des Todes in einer Einrichtung, einem Krankenhaus, Seniorenzentrum oder Hospiz kümmert sich die dortige Verwaltung um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung.

Doku­mente

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde/Familienstammbuch
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Totenschein

Sofern vorhanden, werden weiterhin benötigt:

  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern zu Lebzeiten abgeschlossen
  • Versicherungspolicen Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherungen
  • Krankenkassenkarte
  • Rentenbescheide, Alters- und/oder Hinterbliebenenrente
  • Grabstellennachweis, wenn bereits eine Grabstelle vorhanden ist